1. Geben Sie uns die Garantie, dass Sie für keinen unserer Konkurrenten arbeiten?
Bei Dauermandaten, denen ein formeller Dienstleistungsvertrag zugrunde liegt, sind wir auf Wunsch bereit, dies schriftlich zu garantieren. Zudem treten wir diesen Mandanten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags auch alle Urheberrechte an unseren Leistungen kostenfrei ab.
2. Geben Sie uns eine Kostengarantie für das Gesamtprojekt, d.h. inklusive der Fremdkosten ab?
Ja, bei verbindlich definierten, terminlich abgegrenzten Projekten, zum Beispiel für die Erstellung eines Geschäftsberichts inklusive Produktion, sind wir auf Wunsch bereit, ein Kostendach im Sinne der Kostengarantie festzulegen.
3. Sind Sie auch bereit, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen?
Vertraulichkeit wird bei uns gross geschrieben und im Anstellungsvertrag mit allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt. Liegt einem Dauermandat ein formeller Dienstleistungvertrag zugrunde, so sind wir auf Wunsch auch bereit, Ihnen eine von allen am Projekt Beteiligten unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung zu geben.
4. Können wir mit Ihnen auch eine Zielvereinbarung zur Wirkung der PR-Aktivitäten treffen?
Das Treffen von Zielvereinbarungen ist unseres Erachtens sinnvoll. Die Ziele müssen jedoch mit Respekt auf die Unabhängigkeit der Medien fixiert werden. Ideal sind Zielvereinbarungen über neutral messbare Veränderungen des Images, der Wahrnehmung, der Einstellung oder des Bekanntheitsgrades. Eine Koppelung von Zielvereinbarung und Honorar lehnen wir indes ab.
5. Welche Verpflichtungen gehen wir ein, wenn wir mit Ihnen zusammenarbeiten?
Die Zusammenarbeit mit der Dr. Peter P. Knobel AG heisst, dass unsere Mandanten die Honorarordnung des Bundes der Public Relations Agenturen der Schweiz (BPRA) akzeptieren. Unsere Mandanten verpflichten sich insbesondere, Agenturaufwendungen, die monatlich im Rahmen der genehmigten Richtbudgets in Rechnung gestellt werden, innert 30 Tagen zu begleichen.
Der Dienstleistungsvertrag, der Dauermandaten zugrunde gelegt wird, enthält zudem die Verpflichtung, dass uns der Auftraggeber alle zur Ausführung unserer Aufgaben erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellt und ausdrücklich festlegt, welche dieser Informationen zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind. Der Mandant verpflichtet sich auch, während der Vertragsdauer auf die Zusammenarbeit mit einer anderen PR-Agentur in gleicher Sache zu verzichten und im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.